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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Bonari

Louis Constantin Grün – Bonari (nachfolgend „Bonari", „wir" oder „uns")

Stand: September 2026


§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der von Bonari bereitgestellten Software-as-a-Service-Plattform (nachfolgend „Plattform") zur Verwaltung steuer- und beitragsbegünstigter Sachbezüge und Arbeitgeberleistungen (z. B. Sachbezugsgutscheine, Internetzuschuss, Erholungsbeihilfe, Mobilitätsbudget).

(2) Das Angebot von Bonari richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde"). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB findet nicht statt.

(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Bonari ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn Bonari in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.

(4) „Nutzer" sind die vom Kunden berechtigten natürlichen Personen (insbesondere Mitarbeitende des Kunden), denen der Kunde Zugang zur Plattform gewährt.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

(1) Bonari stellt dem Kunden die Plattform über das Internet als Software-as-a-Service zur Nutzung zur Verfügung. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung bzw. dem gewählten Tarif.

(2) Die Plattform unterstützt den Kunden bei der Verwaltung, Zuordnung, Dokumentation und Auslösung von Arbeitgeberleistungen an dessen Mitarbeitende. Die Ausgabe von Sachbezugsgutscheinen und vergleichbaren Leistungen erfolgt durch darauf spezialisierte Drittanbieter (insbesondere cadooz; siehe § 5). Bonari tritt insoweit als technischer Vermittler zwischen Kunde und Drittanbieter auf.

(3) Keine Steuer-, Rechts- oder Lohnabrechnungsberatung. Bonari erbringt eine Softwareleistung. Bonari erbringt ausdrücklich keine Steuerberatung, Rechtsberatung, Lohn- oder Gehaltsabrechnung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder des Rechtsdienstleistungsgesetzes. In der Plattform enthaltene Hinweise, Vorlagen, Grenzwerte oder Berechnungen (z. B. zu § 8 EStG, § 3 EStG oder zur 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze) dienen ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Die Verantwortung für die steuer-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtlich korrekte Gewährung, Dokumentation und Verbuchung der Leistungen – einschließlich der Einhaltung etwaiger Freigrenzen und Verwendungsvoraussetzungen – liegt allein beim Kunden bzw. dessen Steuerberater. Der Kunde ist für die Richtigkeit der in die Plattform eingegebenen Daten selbst verantwortlich.

(4) Bonari entwickelt die Plattform fortlaufend weiter und ist berechtigt, den Funktionsumfang anzupassen, zu erweitern oder – soweit für den Kunden zumutbar und der vereinbarte Leistungszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird – zu ändern.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Plattform und der Tarife stellt kein rechtsverbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Der Kunde gibt sein Angebot durch Abschluss des Bestell- bzw. Registrierungsvorgangs (Auswahl eines Tarifs und Bestätigung) ab. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch Bonari, spätestens jedoch mit der Freischaltung des Zugangs zustande.

§ 4 Verfügbarkeit, Leistungserbringung, Wartung

(1) Bonari stellt eine Verfügbarkeit der Plattform von 99 % im Jahresmittel am Übergabepunkt (Ausgang des von Bonari genutzten Rechenzentrums) an. Hiervon ausgenommen sind Zeiten geplanter Wartung sowie Zeiten, in denen die Plattform aufgrund von Umständen außerhalb des Einflussbereichs von Bonari nicht erreichbar ist (z. B. höhere Gewalt, Störungen bei Vorleistern, Ausfall des Internets).

(2) Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit in nutzungsarme Zeiten gelegt und dem Kunden mit angemessenem Vorlauf angekündigt.

(3) Bonari nutzt zur Erbringung der Leistungen Unterauftragnehmer und Vorleister (u. a. für Hosting, Zahlungsabwicklung, E-Mail-Versand und Gutscheinausgabe). Bonari haftet für diese nach Maßgabe von § 10.

§ 5 Leistungen Dritter (insbesondere Gutscheinausgabe)

(1) Die tatsächliche Ausgabe, Ausstellung, Aufladung und Einlösung von Sachbezugsgutscheinen und vergleichbaren Leistungen erfolgt durch Drittanbieter (insbesondere die cadooz GmbH). Für das Zustandekommen, den Inhalt und die Abwicklung dieser Leistungen gelten die Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters. Diese Leistungen sind nicht Leistungsgegenstand von Bonari.

(2) Bonari übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit, Akzeptanz, Gültigkeit oder Einlösbarkeit der von Drittanbietern ausgegebenen Gutscheine. Ansprüche wegen Mängeln oder Nichtverfügbarkeit solcher Drittleistungen sind gegenüber dem jeweiligen Drittanbieter geltend zu machen.

§ 6 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten geheim zu halten, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und Bonari unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass Zugangsdaten unberechtigt genutzt werden.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass er berechtigt ist, die von ihm in die Plattform eingegebenen Daten (insbesondere personenbezogene Daten seiner Mitarbeitenden) zu verarbeiten und an Bonari zum Zwecke der Vertragserfüllung zu übermitteln. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung und die Erfüllung etwaiger Informations- und Einwilligungspflichten gegenüber seinen Mitarbeitenden verantwortlich.

(3) Der Kunde wird die Plattform nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere keine rechtswidrigen Inhalte einstellen und keine Maßnahmen ergreifen, die die Funktionsfähigkeit oder Sicherheit der Plattform beeinträchtigen.

(4) Der Kunde stellt Bonari von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung der Plattform durch den Kunden oder seine Nutzer beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise gemäß dem gewählten Tarif. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus. Die Zahlung wird zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig.

(3) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd.). Mit Abschluss des kostenpflichtigen Tarifs ermächtigt der Kunde Bonari bzw. den Zahlungsdienstleister, die fälligen Beträge über das hinterlegte Zahlungsmittel einzuziehen.

(4) Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist Bonari berechtigt, den Zugang zur Plattform nach vorheriger Ankündigung zu sperren. Weitergehende gesetzliche Ansprüche (insbesondere Verzugszinsen) bleiben unberührt.

(5) Bonari ist berechtigt, die Preise für die Zukunft anzupassen. Preiserhöhungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen und nutzt die Plattform weiter, gilt die Anpassung als angenommen; hierauf wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, ist jede Partei berechtigt, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu kündigen. Bis zur Beendigung des Vertrags gelten die bisherigen Preise fort.

§ 8 Nutzungsrechte

Bonari räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, die Plattform im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Weitergehende Rechte, insbesondere an der Software, den Quellcodes, Marken und Inhalten von Bonari, werden nicht eingeräumt.

§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Bonari verarbeitet personenbezogene Daten der Nutzer des Kunden im Auftrag des Kunden im Sinne des Art. 28 DSGVO. Der Kunde ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher, Bonari ist Auftragsverarbeiter.

(2) Die Parteien schließen hierzu einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung (AVV) ab, der als Anlage Bestandteil dieses Vertrags ist. Der AVV regelt insbesondere Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung, die Kategorien betroffener Personen und die technischen und organisatorischen Maßnahmen.

(3) Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung von Bonari.

§ 10 Gewährleistung und Haftung

(1) Für die Bereitstellung der Plattform gilt Mietrecht (§§ 535 ff. BGB), soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt. Bonari gewährleistet, dass die Plattform während der Vertragslaufzeit die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.

(2) Bonari haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung von Bonari auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Im Übrigen ist die Haftung von Bonari – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer von Bonari übernommenen Garantie bleibt unberührt.

(6) Bonari haftet nicht für steuerliche, sozialversicherungs- oder arbeitsrechtliche Nachteile des Kunden oder seiner Mitarbeitenden, die aus einer unrichtigen, unvollständigen oder unzulässigen Gewährung von Arbeitgeberleistungen resultieren, es sei denn, diese beruhen auf einer nachweislich fehlerhaften Funktion der Plattform, die Bonari zu vertreten hat. § 2 Abs. 3 gilt entsprechend.

(7) Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten in eigener Verantwortung regelmäßig zu sichern, soweit die Plattform hierfür Exportmöglichkeiten bereitstellt.

§ 11 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums in Textform gekündigt werden, sofern keine abweichende Mindestlaufzeit vereinbart ist.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Bonari insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung in erheblichem Umfang in Verzug gerät oder gegen wesentliche Pflichten aus § 6 verstößt.

(4) Nach Vertragsende stellt Bonari dem Kunden für einen Zeitraum von 30 Tagen die Möglichkeit zum Export seiner Daten zur Verfügung. Danach ist Bonari berechtigt und – nach Maßgabe des AVV und der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten – verpflichtet, die Daten zu löschen.

§ 12 Änderungen dieser AGB

Bonari ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen (z. B. Änderung der Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung, Erweiterung des Leistungsangebots) erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang, gelten die Änderungen als angenommen; hierauf wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, ist jede Partei berechtigt, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen. Bis dahin gelten die bisherigen Bedingungen fort.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – Tübingen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.